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NETTO-POLICE
DANN FANGEN SIE AM BESTEN JETZT SCHON MIT DEM SPAREN AN!
Statt bei einer gewöhnlichen Finanzierung erst ab dem Bau- oder Kaufdatum mit der Rückzahlung Ihres Darlehens zu beginnen, bilden Sie mit der Netto-Police schon vor dem eigentlichen Darlehensbeginn Kapital für die Tilgung. Dadurch können Sie Ihr Darlehen mit Kaufpreis frühzeitig zurückzahlen – und sparen so deutlich Zinsen!
Je früher Sie mit der Zahlung der monatlichen Beiträge der Netto-Police beginnen, desto besser. Durch die bereits zurückgelegte Versicherungslaufzeit kann die Darlehens- und damit auch die Zinszahlungslaufzeit verkürzt werden.
Auch nach dem Bau oder Kauf Ihrer Wunschimmobilie läuft der Ansparvertrag weiter. So profitieren Sie weiter von allen Zinsgewinnen und Überschüssen. Während der gesamten Laufzeit zahlen Sie keine Tilgung, sondern nur Ihre Beiträge und die Zinsen auf die Darlehens -/Ansparsumme.
Sobald Sie mit Ihrer Police den Darlehens-/Ansparbetrag inklusive Gewinne und Überschüsse angespart haben, lassen Sie sich Ihr Guthaben aus der Hypotheken-Vortilgung auszahlen und tilgen mit diesem Betrag Ihr Darlehen/Kaufpreis in einer Summe.
So verkürzen Sie mit der Netto-Police bei einer vergleichbaren monatlichen Investition die Darlehenslaufzeit um mehrere Jahre – und verringern Ihre Gesamtinvestition deutlich.
IHRE VORTEILE:
• Hohe Zinsersparnis • Verkürzte Hypothekenlaufzeit • Kein Beitragszuschlag bei späterer Verschlechterung des Gesundheitszustandes • Konstanter Tilgungsbeitrag möglich • Nur stichprobenartige Bonitätsprüfung bei Beiträgen unter 200 € • Variable Laufzeit • Beitragsübernahme durch Gesellschaft bei Arbeitslosigkeit, anteilig • Beitragsübernahme durch Gesellschaft bei Erwerbsunfähigkeit, anteilig • Beitragsübernahme durch Gesellschaft bei Arbeitsunfähigkeit, anteilig • Anteiliger Todesfallschutz • Frühzeitiger Ablauf durch eventuelle Einmalzahlungen • Transparente Kostenstruktur • Als Eigenkapitalersatz einsetzbar • Eventuelle Steuervorteile • Bei Nichtkauf Auszahlung des angesparten Kapitals bzw. Verrentung • Teilauszahlungen möglich • Wohnort und Eigentumsart (ETW, EFH) frei wählbar • Überschussbeteiligung • Freiwillige Zuzahlungen möglich
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